Am 18. August fand die 2. Digital Night Stuttgart und somit 37. Social Media Night Stuttgart im Open Air Kino des Mercedes-Benz-Museums statt. Das Wetter war – wie schon im letzten Jahr – nicht ganz auf unserer Seite, doch trotzdem war die Veranstaltung gut besucht. Nach zwei Stunden Netzwerken bei Drinks von der #Campbar von bw-jetzt, Frozen Joghurt von kissyo, #hootsongs von den Brosowskeys und lustigen Gesprächen mit dem Stadtkind in der Museumslounge gab es eine Reihe interessanter Vorträge in der Arena des Open Air Kinos.
»Füße kalt, Popcorn leer, Anwalt schick – 4 von 5 Maultäschle!«
Einen Blick hinter die Kulissen der Bewertungsplattform restaurant-kritik.de gibt Dirk Baranek von baranek online publishing. Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht von BARTSCH Rechtsanwälte beleuchtet das Thema Bewertungen im Netz dann aus rechtlicher Sicht: Wie darf ich bewerten? Wie kann ich mich als Bewerteter wehren?
Mittlerweile wurde durch mehrere Studien nachgewiesen: Die wichtigste Informationsquelle zur Planung des nächsten Urlaubs sind Bewertungsplattformen für Hotels – erst danach folgen die Websites der Hotels oder das Reisebüro. Ein valides Urteil meint der Kunde fällen zu können, wenn mehr als 10 Bewertungen über den Zeitraum von einem halben Jahr zu finden sind. Die Nutzer halten stolze 84% der Bewertungen für glaubwürdig – der Rest wird als fake oder unfair angesehen.
Restaurant-kritik.de gibt es seit 2002. 96.000 Restaurants sind dort eingetragen mit insgesamt 300.000 Bewertungen. Täglich kommen ca. 300 neue Bewertungen hinzu. Die Grundprinzipien des Portals sind klar: Transparenz ist wichtig; nur Bediengastro wird bewertet; fair, ehrlich, unabhängig und sachlich will man sein; Mitarbeiter oder Inhaber dürfen nicht bewerten – auch Gefälligkeitsbewertungen von Gästen sind nicht erlaubt; Bewertet werden Ambiente, Speisen, Service, Sauberkeit und Preis-Leistung.
Doch wie funktioniert das System und wie behält man da den Überblick? Gastro-Einträge können über ein komplexes Formular gemacht werden. Eine Redaktion, prüft die Einträge und gegebenenfalls wird eine Änderung oder Bestätigung vom Gastronomen anfordert – auch per Post – oder in bestimmten Fällen auch der Eintrag wieder löscht. Bewertungen von Nutzern sind sofort online und werden nachträglich durch Redaktion, Gastronom und Community geprüft. Bei einer Sperrung oder Deaktivierung wird der betroffene Nutzer kontaktiert.
Natürlich läuft das nicht immer reibungslos, wie folgender Fall das zeigt: Ein Restaurant verklagt den Webseitenbetreiber und fordert die Löschung bestimmter Worte in einer Bewertung. Ein nicht ungewöhnlicher Fall, so Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht: Wo Meinungen geäußert werden, sind eben nicht immer alle einer Meinung.
Doch was darf ich bewerten und wie? Rechtsanwälte kommen da gerne mit »Es kommt auf den Fall an …«. Doch auch wenn der Einzelfall immer speziell sein kann und einzeln betrachtet werden muss: die rechtliche Grundlage, an der man sich orientieren kann, ist vorhanden. Es ist eine Interessenabwägung zwischen dem Recht der Meinungsfreiheit und dem Recht des Bewerteten. Tatsachenbehauptungen sollten wahr und überprüfbar sein – Meinungsäußerung sollte vertretbar sein. Beleidigungen und Schmähkritik sind nicht zulässig. Bewertet werden darf das Produkt oder die Dienstleistung – nicht bewertet werden darf die Privatsphäre. Dazwischen gibt es einen Graubereich: die Sozialsphäre. Hier gilt wieder, dass der Einzellfall betrachtet werden muss.
Beispiele für nicht zulässige Bewertungsportale gibt es auch einige. Daher auch glücklicherweise nicht mehr im Netz zu finden sind z.B. rottenneighbors.com oder dontdatehimgirl.com. Der Name ist jeweils Programm und sagt auch schon alles.
Der Bewertende hat im Internet jedoch auch Freiheiten: so sind anonyme Bewertungen ohne Anmeldung auf einer Plattform zulässig, Schulnoten- oder Sternchenvergabe sind legitim und das Bewertungsportal ist nicht gezwungen, eine Auskunft über den Bewertenden herausgeben zu müssen. Ein Sonderfall wäre hier die verdeckte, anonyme Konkurrenzbewertung – diese ist nicht erlaubt. Offene, erkennbare Bewertungen der Konkurrenz sind allerdings zulässig, solange sie auch die Regeln der vergleichenden Werbung einhalten.
Was muss ich als Webseitenbetreiber beachten, wenn ich eine Bewertungsfunktion anbiete?
- es sollte Nutzungsbedingungen für diese Funktionalität vorhanden sein
- nutzergenerierter Inhalt sollte als solcher gekennzeichnet werden
- ein Abuse-Button ist hilfreich
- sensible Personendaten schützen
- Kontrolle und Redaktion der Einträge
It’s only Trollinger, but we like it!
Low Budget – dafür hochprozentig: Kirsten Hechler von Prinzip E stellt den TrolligerSongContest vor. Für die Württemberger Weingärtnergenossenschaft und die Initiative T2.0 hat die Agentur aufgerufen, ein Lied über die oft geschmähte, aber doch so urschwäbische Rebsorte Trollinger zu singen. Durch Social Media und die Aufmerksamkeit der Regionalen Medien erreichte man damit rund 300 Mio. Menschen. Hier gibt es die Gewinner zu sehen.
The Social Media Manager is dead. Long live Social Media.
Rylan Holey von hootsuite spricht darüber, wie und warum Social Media in Unternehmen eingeführt werden soll. Laut einer Studie von Gartner verlieren rund ein Viertel der marktführenden Untenehmen ihre Position durch Social Media Inkompetenz. Die Hälfte der Führungskräfte sind in den Social Media Aktivitäten ihres Unternehmens nicht involviert. Dann kann auch schnell mal so etwas passieren: Der CEO von T-Mobile mischt sich auf Twitter persönlich ein, um einen Kunden von AT&T zu gewinnen.
Die Vorgehensweise ist laut Holey dabei gar nicht so schwer:
- act like an entrepreneur
- get your business’s big picture
- marry social to the business
- win buy-in
- implement and educate
Nachzulesen sind die Folien zu dem spannenden Vortrag hier.
Wie geil ist das denn …
Same procedure as last year … Lukas-Pierre Bessis von BPPA zeigt die schönsten Kampagnen, die in Cannes Preise gewonnen haben. Ja, in Cannes geht es nicht nur um Ficken. Viel Spaß beim anschauen – ich lasse die Filmchen hier mal unkommentiert stehen.
https://www.youtube.com/watch?v=kOjNcZvwjxI
Infos
Infos zum Social Media Club Stuttgart gibt es hier.